Flächentarifvertrag

Flächentarifvertrag
Verbandstarifvertrag, der für eine bestimmtes Gebiet (Tarifbezirk, Land, Bund) gilt. Wegen der zwingenden Wirkung der Tarifnormen für alle tarifgebundenen ( Tarifgebundenheit) Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Geltungsbereichs und des  Günstigkeitsprinzips wird der F. in der öffentlichen Diskussion als Hindernis unternehmens- und betriebsbezogenen Lösungen angegriffen.  Tariföffnungsklauseln können flexible Regelungen ermöglichen.
- Anders:  Firmentarifvertrag.

Lexikon der Economics. 2013.

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